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   VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12   

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https://dejure.org/2013,50363
VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12 (https://dejure.org/2013,50363)
VG Bremen, Entscheidung vom 02.05.2013 - 1 V 2110/12 (https://dejure.org/2013,50363)
VG Bremen, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 1 V 2110/12 (https://dejure.org/2013,50363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • baurechtsiegen.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung eines Nachbarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Festsetzungen in Bebauungsplänen über das Maß der baulichen Nutzung haben grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995 - 4 B 52.95 - juris).

    Da die beiden Befreiungen jeweils von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung des Bebauungsplans 426 erteilt worden sind, kann die Antragstellerin Nachbarschutz nur nach Maßgabe des Gebotes der Rücksichtnahme erfahren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.06.1995, a. a. O.).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für Festsetzungen von Baulinien nach § 23 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995 - 4 B 215/95 -, juris Rz. 3).

    Dies ist dann der Fall, wenn der Wille der Gemeinde als Planungsträgerin der Festsetzung eine nachbarschützende Funktion zukommen lassen wollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.10.1995, a. a. O.).

  • OVG Bremen, 05.09.2006 - 1 B 285/06

    Nachbareinwendungen gegen Verbrauchermarkt - Befreiung; Gebietsüberschreitender

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Einen über die Beachtung des Rücksichtnahmegebots hinausgehenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Genehmigungsbehörde hat der Nachbar nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64/98 - OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - jeweils juris).

    Im Rahmen des § 31 Abs. 2 BauGB geht es daher nicht um eine umfassende Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange, sondern allein darum, ob das Vorhaben die gebotene Rücksicht auf den Nachbarn nimmt oder diese Rücksichtnahme vermissen lässt, weil es ihn unzumutbar beeinträchtigt (vgl. OVG Bremen, Beschl. vom 05.09.2006, a. a. O.).

  • OVG Bremen, 14.05.2012 - 1 B 65/12

    Unbeplanter Innenbereich, Nachbarschutz, erdrückende Wirkung des Neubauvorhabens

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Bremen (OVG Bremen, Beschl. vom 14.05.2012 - 1 B 65/12 -, juris) setzt die Kammer auch für das von einem Nachbar angestrengte Baurechtseilverfahren wie im Klageverfahren (vgl. Ziff. 9.7.1 Streitwertkatalog 2004) einen Streitwert von grundsätzlich 7.500,- Euro an.
  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Aus deren allgemeiner Gebietsverträglichkeit folgt, dass die typischerweise mit solchen Anlagen verbundenen Störungen grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.12.2006 - 4 C 11.05 -, juris).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Es ist zu prüfen, ob die durch die Befreiung eintretenden Nachteile das Maß dessen übersteigen, was einem Nachbarn billigerweise noch zumutbar ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8.84 - juris).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Einen über die Beachtung des Rücksichtnahmegebots hinausgehenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Genehmigungsbehörde hat der Nachbar nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64/98 - OVG Bremen, Beschl. v. 05.09.2006 - 1 B 285/06 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 2 B 940/11

    Vorliegen eines Verstoßes gegen das bauplanungsrechtliche Gebot der

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Das Gebot der Rücksichtnahme fordert des Weiteren nicht, dass alle Fenster eines Hauses optimal durch Sonneneinstrahlung belichtet werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.08.2011 - 2 B 940/11 - juris Rz. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2005 - 1 LB 23/04

    Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO);

    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Schließlich wird eine bestimmte Dauer oder Qualität der Tagesbelichtung eines Grundstücks im Baurecht nicht gewährleistet (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 20.01.2005 - 1 LB 23/04 - juris Rz. 44).
  • VGH Bayern, 22.06.1990 - 20 B 90.402
    Auszug aus VG Bremen, 02.05.2013 - 1 V 2110/12
    Im Übrigen stellt im öffentlichen Baurecht die Freihaltung der Aussicht keinen Schutzgegenstand dar, weil es an der Schutzwürdigkeit dieses Belangs fehlt (vgl. VGH München, Urt. v. 22.06.1999 - 20 B 90.402 -, juris).
  • BVerwG, 10.10.2006 - 1 B 144.06

    Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

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